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Ratgeber

BEG-Förderung für die Dachdämmung, Stand Oktober 2026

Wer das Dach dämmt, kann einen Teil der Kosten zurückbekommen. Es gibt zwei Wege, den Zuschuss über die BEG und den Steuerbonus. Hier steht, was gilt, was Sie beachten müssen und welcher Weg zu Ihnen passt.

Von Steven Wiegel, Dachdeckermeister aktualisiert am 6 Minuten

Zwei Wege zur Förderung

BEG-ZuschussSteuerbonus § 35c EStG
Höhe15 % der förderfähigen Kosten, mit iSFP 20 %20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre
Höchstbetragförderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP 60.000 €bis 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt
Antragvor Beginn beim BAFAmit der Steuererklärung
Energieberatererforderlichnicht erforderlich, Bescheinigung des Fachbetriebs
GebäudeBestandsgebäudeselbst genutzt, älter als 10 Jahre

Stand Oktober 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor dem Antrag beim BAFA oder mit Ihrer Steuerberatung.

Die technische Voraussetzung: U-Wert 0,14

Beide Wege verlangen für das Dach einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K). Das gesetzliche Minimum nach dem Gebäudeenergiegesetz liegt bei 0,24 für Steildächer und 0,20 für Flachdächer. Für die Förderung muss also deutlich besser gedämmt werden. Mit 200 mm PU-Hartschaum als Aufsparrendämmung erreicht Steven⁠´s Dach diesen Wert. Welche Dämmstärken andere Materialien brauchen, zeigt der Dämmstoff-Vergleich.

Ablauf beim BEG-Zuschuss

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen. Er plant die Maßnahme und bestätigt die technischen Anforderungen.
  2. Angebot von Steven⁠´s Dach einholen und den Vertrag mit einer Bedingung zur Förderzusage schließen.
  3. Antrag beim BAFA stellen, bevor die Arbeiten beginnen.
  4. Nach Zusage sanieren.
  5. Rechnung und Nachweise einreichen, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Rechenbeispiel

Ein Einfamilienhaus, eine Wohneinheit, Kosten für Dämmung und zugehörige Arbeiten 40.000 Euro:

  • BEG ohne iSFP: 15 % von 30.000 € förderfähigen Kosten = 4.500 €
  • BEG mit iSFP: 20 % von 40.000 € = 8.000 €
  • Steuerbonus: 20 % von 40.000 € = 8.000 €, verteilt auf drei Jahre

Was zählt zu den förderfähigen Kosten?

Neben der Dämmung selbst gehören auch die notwendigen Nebenarbeiten dazu, zum Beispiel die neue Deckung, die Lattung, Anschlüsse und das Gerüst, soweit sie für die Dämmung erforderlich sind. Welche Positionen im Einzelfall anerkannt werden, klärt der Energieberater.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema.

Wie hoch ist die BEG-Förderung für die Dachdämmung?

Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist die Maßnahme darin enthalten, kommen 5 Prozentpunkte dazu. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor dem Antrag beim BAFA.

Welchen U-Wert muss das Dach für die Förderung erreichen?

Für Schrägdächer und Flachdächer gilt nach den technischen Mindestanforderungen ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K). Dachflächenfenster müssen einen Uw-Wert von höchstens 1,0 W/(m²K) erreichen.

Kann ich BEG und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie entscheiden sich je Maßnahme für den Zuschuss oder für den Steuerbonus nach § 35c EStG.

Muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden?

Ja, der BEG-Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vertrag mit Steven´s Dach kann vorher geschlossen werden, wenn er eine Bedingung enthält, dass er nur bei Förderzusage gilt. Beim Steuerbonus gibt es keinen Antrag vorab.

Bereit für Ihr neues Dach?

Planen Sie Ihr Dach im 3D-Konfigurator oder schicken Sie uns in drei Minuten Ihre Anfrage mit Fotos. Steven meldet sich persönlich.

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